Sondereigentumsverwaltung

Wir stehen Ihnen zur Seite

im kaufmännischen, technischen als auch im juristischen Bereich

Sondereigentumsverwaltung


Von einzelnen Wohnungen und Objekten
 
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst unser Angebot an Miteigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften, die zum Beispiel nur über eine einzelne Eigentumswohnung in einer Wohnanlage oder einem Mietshaus verfügen und Eigentümer von kleineren, vermieteten Objekten, wie Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Grundstücken.

Hierzu erfolgt die Verwaltung des einzelnen Wohnungseigentums durch uns gegenüber dem Mieter und der WEG-Verwaltung. Wir sorgen für die ständige, möglichst ununterbrochene Vermietung, führen gegenüber dem Mieter bzw. Pächter die Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch und Prüfen die Wohngeldabrechnung für Sie. Weiterhin gewähleisten wir die Wahrnehmung der Interessen des Eigentümers gegenüber Behörden und wir vertreten den Einzeleigentümer beispielsweise gegenüber der WEG-Verwaltung auch auf den Eigentümerversammlungen u. v. m.. Selbstverständlich gewähleisten wir dem Sondereigentümer die monatliche Einnahmen und- Ausgaben - Abrechnung. Somit befreien wir Sie als Sondereigentümer von allen lästigen Aufgaben eines Eigentümers mit vermieteten Wohnungseigentum und kontrollieren gleichzeitig die ordnungsgemäße Tätigkeit Ihrer WEG-Verwaltung. Gern arbeiten wir auch dazu mit den jeweiligen Steuerberatern der Sondereigentümer zusammen.

Share by: