WEG Verwaltung

Wir stehen Ihnen zur Seite

im kaufmännischen, technischen als auch im juristischen Bereich

Umfang der Verwaltung nach WEG


Gemäß dem in 2020 vom Gesetzgeber reformierten Wohnungseigentumsgesetz bieten wir u. a. folgende Leistungen an: 
  • Die Verwaltung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
  • Die Erarbeitung von Wirtschaftsplänen, Jahresabrechnungen und Vermögensberichten.
  • Gemeinsame, regelmäßige und außerordentliche Objektbegehungen mit den Wohnungseigentümern und den Verwaltungsbeiräten.
  • Die Vorbereitung und Durchführung  von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen.
  • Die Erstellung von Protokollen und Beschlusssammlungen.
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.
  • Die Buchführung aller Vorgänge in zeitlich enger Folge.
  • Die Überwachung der Fälligkeits- und Zahlungsregelungen.
  • Regelmäßige Überprüfung von laufenden Vertägen mit Dienstleistungsunternehmen und Optimierung dieser bei Bedarf.
  • Durchführung von laufenden und außerordentliche Instandsetzungsmaßnahmen, die zur dringenden Erhaltung des Immobilienwertes dienen.
  • Werterweiterung mittels baulicher Veränderungen, wie Balkonneubau, Aufzugsbau, usw.
  • Vorbereitung und Begleitung in der Durchführung von gerichtlichen Verfahren.
  • Sonder- und Mieterverwaltung im WEG-Bestand.
  • Einsatz modernster Kommunikationsmittel zwischen allen Eigentümern und der Verwaltung, wie Email, Social Media, u. a., Onlineteilnahme für Eigentümer an den WEG-Versammlungen, Videokonferenzen
  • usw.
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